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Ab dem Jahr 2025 gilt eine neue Grundsteuer. Aktuell erfolgt die Umstellung auf das neue Besteuerungsverfahren. Für Sie als Grundstückseigentümer/-in hat dies jedoch schon in diesem Jahr erste Auswirkungen:

Sie müssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 eine Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Die Abgabefrist hierzu ist aktuell vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 vorgesehen.

Ländermodelle
Leider gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Auf Ebene der Bundesländer gibt es mindestens fünf verschiedene Modelle, dementsprechend werden für die Erklärung auch unterschiedliche Angaben benötigt. Am einfachsten ist derzeit wohl Baden-Württemberg, als einziges Bundesland werden hier nur die Daten des Grundstücks benötigt.

In den kommenden Wochen verschicken voraussichtlich alle Bundesländer entsprechende Informationsschreiben, die oftmals die erforderlichen Liegenschafts- und Geobasisdaten enthalten werden. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dieses Schreiben noch abzuwarten und erst dann tätig zu werden.

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