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Erben wird teuer (Südwest Presse 24.11.2022)

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht vor, dass Immobilien ab 2023 steuerlich anders bewertet werden sollen.

Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 ohne Änderungen hinsichtlich der Immobilienwertermittlung zu, können die Finanzämter das neue Bewertungsverfahren ab dem 01.01.2023 anwenden.

Das hat zur Folge, dass Erben von Immobilienvermögen künftig deutlich höhere Erbschaft- oder Schenkungsteuer bezahlen müssen.

 

 

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